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Tierschutzgesetz

Seit Inkrafttreten des neuen Tierschutzgesetzes, am 01.01.2005 müssen ausnahmslos alle Reptilien gemeldet werden. Die Anmeldung wird in Oberösterreich vom Gesundheitsamt des Magistrats der Stadt Linz, sowie von den für sie zuständigen Bezirkshauptmannschaften entgegengenommen.

Die Anmeldung in Linz kann online durchgeführt werden.

Für die Anmeldung ihres Reptils bei der für sie zuständigen Bezirkshauptmannschaft können sie  folgendes Formular verwenden:

Wichtig: Achten sie beim Kauf eines Reptils unbedingt darauf, dass sie vom Verkäufer eine Herkunftsbescheinigung für das Tier erhalten, da sie diese bei der Anmeldung ihres Reptils benötigen und nur so nachweisen können, dass es sich um ein Nachzuchttier handelt.


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